§ 14 EnWG: Was Solaranlagen-Betreiber jetzt wissen müssen

5. Mär 2025

Der § 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) legt die Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen fest. Diese sind für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz verantwortlich und müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese zu gewährleisten.

 

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist jedoch insbesondere der § 14a EnWG relevant. Dieser regelt die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen, zu denen auch PV-Anlagen zählen. Mit der Novellierung des EnWG im Jahr 2024 wurden die Anforderungen für den Netzanschluss von PV-Anlagen erweitert. Netzbetreiber können nun bei Lastspitzen auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie PV-Anlagen Einfluss nehmen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Dies betrifft vor allem Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein müssen.

 

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist technisch anspruchsvoll und erfordert spezialisierte Fachkenntnisse. Fehlerhafte Installationen können zu Sicherheitsproblemen führen und zur Ablehnung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber führen. Daher ist es ratsam, die Installation von PV-Anlagen von zertifizierten Fachbetrieben durchführen zu lassen.

 

Die Novellierung des § 14a EnWG bietet jedoch auch Chancen für Privatkunden und Solarteure. Durch die neuen Regelungen können wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu integrieren und somit zur Netzstabilität beizutragen.

 

Insgesamt tragen die §§ 14 und 14a EnWG dazu bei, die Integration erneuerbarer Energien wie der Photovoltaik in das Stromnetz zu fördern und gleichzeitig die Stabilität und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten.